Antragsunterlagen/Bescheinigungen verwalten und anfordern
Die gemäß Landesbauordnung bei den verschiedenen Verfahrensständen vom Antragsteller einzureichenden Antragsunterlagen/Bescheinigungen werden auf diesen Seiten verwaltet. Diese Beschreibung bezieht sich sowohl auf Antragsunterlagen wie auch Bescheinigungen, diese werden in der folgenden Beschreibung unter dem Begriff Unterlagen zusammengefasst.
Wenn Sie die Verfahrensprüfung nutzen, müssen Sie sie erst durchführen, bevor Sie die Unterlagen verwalten können, siehe hierzu Verfahrensprüfung.
Aufgrund der zuvor durchgeführten Verfahrensprüfung oder der bei der Erfassung des Antrags eingegebenen Kennziffern, werden die erforderlichen Unterlagen angezeigt.
Zu Beginn müssen Sie festlegen, welche Unterlagen, z. B. für das Bauvorhaben, vorzulegen sind.
Klicken Sie hierzu im Navigationsbaum den Eintrag Antragsunterlagen bzw. Bescheinigungen.
Im Arbeitsbereich wird die Liste der notwendigen Unterlagen mit folgenden Infos angezeigt
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Unterlagenart (Bezeichnung der Unterlage)
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Soll (benötigte Soll-Anzahl der Unterlagen)
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Ist (tatsächlich vorhandene Anzahl der Unterlagen)
Die Liste geht standardmäßig davon aus, dass alle hier hinzugefügten Unterlagen nicht vorliegen. Sie müssen eintragen welche Unterlagen schon vorhanden sind.
Die Anzahl in Soll wurde von Verfahrensbetreuende voreingestellt und Sie können sie überschreiben.
In Ist tragen Sie die Anzahl der bereits eingereichten Unterlagen ein.
Siehe hierzu auch Qualität und Anzahl der eingegangenen Unterlagen dokumentieren
Unterlagen anfordern
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Markieren Sie die Option Anfordern, ggf. erscheint, abhängig von der Unterlage, das Feld Frist, in dem Sie dann das entsprechende Datum angeben.
Wenn Sie die Option Anfordern bei Antragsunterlagen zum erstem Mal markieren, erscheint die Abfrage, ob die Bescheidungsfrist gestoppt werden soll.
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Klicken Sie im Reiter Vorgang die Schaltfläche Speichern
, um die mit Anfordern markierten Unterlagen anzufordern.
Die ausgewählten Unterlagen werden angefordert und in der Liste mit dem Schalter Eingegangen Ja/Nein versehen. Siehe hierzu Qualität und Anzahl der eingegangenen Unterlagen dokumentieren.
Bescheidungsfrist gestoppt?
Eine gestoppte Bescheidungsfrist wird direkt im unteren Bereich des Navigationsbereichs sichtbar. Statt der Anzeige der noch verbleibenden Bearbeitungstage erscheint nun der Hinweis Bearbeitungsfrist gestoppt.
Der Friststopp gilt nur bei Antragsunterlagen und auch nur, wenn das in der Kennziffernsteuerung entsprechend eingestellt ist, siehe Kennziffern-Steuerung.
Nach dem Stopp der Bearbeitungsfrist müssen Sie jetzt ein Dokument mit der Anforderung der fehlenden Antragsunterlagen erstellen.
Um das Dokument erstellen zu können, müssen Sie den Vorgang mit Speichern
bestätigt haben. Erst dann wird die Schaltfläche Textverarbeitung für Antragsunterlagen
freigeschaltet!
Klicken Sie die Schaltfläche Textverarbeitung für Antragsunterlagen
und erzeugen das Dokument.
Siehe hierzu Unterlage in Textverarbeitung öffnen.
Weitere Optionen einstellen
Um die Optionen zu den Unterlagen noch weiter zu verfeinern, klicken Sie die gewünschte Unterlage.
Sie wird mit einem Text und einem Notiz-Feld geöffnet.
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Im oberen Text-Feld können Sie den Namen der Unterlage bei Bedarf beliebig erweitern.
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Sie sehen das aktuelle Datum (Angefordert) als Anforderungsdatum, welches Sie ändern können.
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Wählen Sie unter Von aus, von wem Sie die Unterlagen anfordern.
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Tragen Sie ggf. Notizen zur Unterlage ein.
Unterlagen-Übersicht drucken
Klicken Sie im Reiter Vorgang die Schaltfläche Drucken
, um die gesamten Unterlagen als Übersicht auszudrucken.
Sie erscheint in einer Vorschau und kann daraus gedruckt werden.
Unterlage in Textverarbeitung öffnen
Im Unterschied zur allgemeinen Textverarbeitung, werden hier im Einstiegsdialog „Textverarbeitung“ nur die Auswahl zum Unterlagen-Typ (Antrag bzw. Bescheinigung) relevanten Standarddrucke angezeigt.
Um die speziell auf die Unterlage zugeschnittene Standarddrucke aufzurufen, klicken Sie im Reiter Vorgang die Schaltfläche Textverarbeitung für Bescheinigungen
bzw. Textverarbeitung für Antragsunterlagen
.
Siehe Dokumente mit Textverarbeitung erstellen und bearbeiten
Bereits nach dem Anfordern der fehlenden Antragsunterlagen sehen Sie in der Liste der Antragsunterlagen bzw. Bescheinigungen, wann diese angefordert wurden und bis wann diese einzureichen sind.
Die Frist zum Einreichen der fehlenden Unterlagen wurde durch Verfahrensbetreuende voreingestellt.
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