Verfahrensprüfung
Die Verfahrensprüfung ist nicht in allen Bundesländern üblich.
Ziel der Verfahrensprüfung ist es, u. a. aufgrund des Gebäudetyps zu bestimmen, welches Verfahren (vereinfachtes Verfahren, Voll-Verfahren etc.) entsprechend der Vorgaben der Landesbauordnung anzuwenden ist. So können Sie Ihren Vorgang noch gezielter klassifizieren als Sie es über die Kennziffer der Vorhaben bereits getan haben.
Von der hier von Ihnen getroffenen Auswahl hängt
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die Bescheidungsfrist
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die Art und der Umfang des Bearbeitungsbogens
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die Art und Anzahl der Antragsunterlagen
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ob noch zusätzliche Stellen zu beteiligen sind
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die Bearbeitungsmerkmale
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welche Bescheinigungen Sie für diesen Vorgang benötigen
ab.
Je nach Einstellung Ihres Systems kann statt der Ja/Nein-Schalter auch ein Kontrollkästchen zur Auswahl der entsprechenden Einträge angezeigt werden.
Wählen Sie die betreffenden Optionen entsprechend aus und klicken im Reiter Vorgang die Schaltfläche Speichern
, um die Verfahrensprüfung abzuschließen.
Die zuvor eventuell hellgrau unterlegten Einträge im Navigationsbereich sind nun ebenfalls schwarz und können jetzt angewählt werden.
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