Definition Anregungen/Einwendungen
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Dieser Parameter gilt nur für die Fachverfahren ProPLANUNG und ProUMWELT.
Ein wichtiger Bestandteil bei Planaufstellungs- und Änderungsverfahren ist die Berücksichtigung von Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange oder Privatpersonen. Hierfür gibt es den Parametern Definition Anregungen/Einwendungen, mit dessen Hilfe Themen für Anregungen und Einwendungen vordefiniert werden können.
Anregung/Einwendungen definieren
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Wählen Sie ein Fachverfahren.
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Wählen Sie die Art der Anregung/Einwendungen.
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Einwendung
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Abwägungsvorschlag
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Beschlussvorschlag
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Bei der Erfassung von Anregungen/Einwendungen im Vorgang können über die Schaltfläche aus Parametern lesen diese Textvorschläge übernommen werden.
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