statistische Angaben

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In den statistischen Angaben erfassen Sie vorgangsbezogene Daten für statistische Auswertungen (z. B. Anzahl Wohneinheiten, Herstellungskosten, etc.).

 

Parameter - statistische Angaben

Nummer Nummer der statistischen Angabenseite (Nummer im rotem Kreis gibt die Version der statistischen Angabenseite an)

Bezeichnung Name der statistischen Angabenseite

Gültig ab Datum, ab wann die statistische Angabenseite gültig ist

 

Statistische Angabenseite anlegen

  1. Wählen Sie das Fachverfahren aus.

  2. Klicken Sie im Reiter Bearbeiten die Schaltfläche Neu , um eine neue Gruppe Statistischer Angaben anzulegen.
    In der Navigation unter Arbeitsschritte erscheint ein neuer Unterpunkt neue statistische Angabe.

  3. Vergeben Sie im Feld Nr. die nächste freie Nummer für die statistische Angaben.
    Diese können Sie bei Bedarf anpassen.

  4. Lassen Sie den Schalter Versionierbar auf Nein stehen.
    Die Notwendigkeit, die statistische Angaben später im laufenden Betrieb versionieren zu müssen, ist in der Erstellungs- und Testphase nicht gegeben.

    Eine Versionierung von variablen Seiten – hier Statistische Angaben – macht nur dann Sinn, wenn Zeilen nicht mehr gültig sind, aber wegen des Datenbestands nicht gelöscht werden können. Dann kann eine neue Version der variablen Seite angelegt werden.
    Die Gültigkeit der versionierten variablen Seite regelt, ab wann sie zum Einsatz kommt. Eine versionierte variable Seite ist quasi eine Kopie der ursprünglichen Seite, erkennbar an der in Rot gekennzeichneten Nummerierung in der Auflistung der variablen Seiten. Optisch liegen versionierte variable Seiten übereinander.
    Der Vorteil einer Versionierung ist, dass die variable Seite in der Kennziffernsteuerung nicht neu zugesteuert werden muss und, dass z. B. bei gesetzlichen Änderungen, die alten Vorgänge den alten Bearbeitungsbogen behalten, aber neue Vorgänge den neuen Bearbeitungsbogen (mit der gleichen Nummer, aber in der neuen Version) bekommen.

    Sollten Sie über eine allgemeine Aktion die variable Seite angelegt und die Versionierung eingeschaltet haben, hat das Einfluss auf die neue Version der Seite.
    Wird von einer variablen Seite eine neue Version angelegt, hat das keine Auswirkungen auf die Definition von allgemeinen Aktionen. Wenn also durch die alte Version z. B. eines Bearbeitungsbogens eine allgemeine Aktion angestoßen wurde und jetzt eine neue Version von dem Bearbeitungsbogen angelegt wird, funktionieren die allgemeinen Aktionen nur für die alte Version. Da für eine allgemeine Aktion mehrere Auslöser angegeben werden können, können Sie dort in den Parametern einfach auch die gleichwertige Zeile der neuen Version mit anhaken, damit die allgemeine Aktion auch für die neue Version funktioniert.

  5. Tragen Sie in der Spalte Bezeichnung einen Namen für die statistische Angaben ein.

  6. Tragen Sie im Feld Gültig ab das Datum ein, ab wann die Seite statistische Angaben gelten sollen.

    Das Datum wird bei der Erfassung/Bearbeitung eines Vorganges auf das Eingangsdatum des Vorganges abgeprüft. Die Inhalte der Seite werden nur dann im Vorgang angezeigt, wenn das Eingangsdatum am oder nach dem Gültigkeitsdatum liegt.

    Eine neue Seite statistische Angaben muss zudem in der Kennziffernsteuerung zugeordnet werden, siehe Kennziffern-Steuerung.

    In der Aufbau- und Testphase empfiehlt sich für solche Zwecke eine Testverfahrensart. Erst, wenn die Seite statistische Angaben fertig gestellt und getestet wurde, sollte sie im Echtbetrieb verwendet werden.

  7. Im Feld Info können Sie zusätzliche Informationen hinterlegen.

  8. Klicken Sie Speichern .

    Die Seite statistische Angaben ist nun gespeichert.

  9. Jetzt müssen Sie mindestens einen Abschnitt anlegen, um den Inhalt der Statistische Angaben zu definieren, siehe Abschnitt anlegen.

 

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