Prüfungsarten zu bautechnischen Nachweisen
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Damit in den bautechnischen Nachweisen der Vorgangsbearbeitung der Umfang der Prüfung durch den Prüfingenieur zu erkennen ist, können Sie sich bis zu sieben Prüfungsarten definieren. Diese stehen dann beim Erfassen des Eingangs der zu prüfenden Unterlage zur Auswahl zur Verfügung.
Es können insgesamt maximal 7 Prüfungsarten definiert werden.
Parameter
Nummer Laufende Nummer. Sie ist fest vorgegeben und kann nicht geändert werden. Es werden immer alle sieben möglichen Zeilen aufgelistet. Die Nummern bestimmen die Reihenfolge der Darstellung der Prüfungsarten im Vorgang.
Sichtbar Nur sichtbare Prüfungsarten können im Vorgang ausgewählt werden.
Kürzel In den bautechnischen Nachweisen im Vorgang werden nur die Kürzel der Prüfungsarten angezeigt. Sie dienen also als Kennung der Prüfungsarten.
S -> Standsicherheit
C -> Schallschutz
F -> Feuerwiderstandsdauer
B -> Bauüberwachung
Z -> Bauzustandsbesichtigung
W -> Wärmeschutz
R -> Brandschutznachweise
Bezeichnung Name der Prüfungsart
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